Honorarerstattung

Honorarerstattung

Die Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
 
Alle Angebote sind Privatleistungen.
Die Kosten werden im Anschluss an die Behandlung bar oder per EC-Kartenzahlung beglichen.
 
 
 
Private Krankenversicherungen, Beihilfe, Zusatzversicherungen
 erstatten die Kosten anteilig oder ganz.
Eine ärztliche Überweisung ist nicht nötig.
Bitte klären Sie bereits vor der Leistungserbringung die Höhe der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung.
 
 
 
Gesetzliche Krankenversicherungen
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Ihnen einen Teil der Behandlungskosten.
Einige verlangen hierzu eine eine ärztliche Empfehlung.
Ich erfülle die Voraussetzungen für eine Erstattung.
Bitte klären Sie bereits vor der Leistungserbringung ob und unter welchen Umständen Ihre Versicherung die entstehenden Kosten erstattet.

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